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Tierversuche
Die Schweiz hat eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche ist besonders strikt geregelt: Jeder einzelne beantragte Tierversuch wird von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet. Die Forschenden müssen aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere (Güterabwägung). Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz 614'581 Tiere für Tierversuche eingesetzt. Dies entspricht einem Rückgang um 2,4 % gegenüber dem Jahr 2016. Zwei Drittel der Tiere waren Mäuse. Keines der Tiere wurde für Kosmetiktests verwendet. Am 18. März 2019 kommt es zur Einreichung der Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». (bvl/admin)