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Höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich
Der Kanton Aargau fordert den Bund auf, das Asyl- und Ausländerrecht so zu ändern, dass der Bund eine kostendeckende Integrationspauschale ausrichtet und die vollen ungedeckten Kosten nicht nur für vorläufig Aufgenommene, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge während sieben Jahren, ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden, übernimmt. Für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) ist eine besondere, kostendeckende Pauschale einzuführen. (admin)
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