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(RM) 569412981
SCHWEIZ ZUERICH SCHUHPUTZER 1952
=== AUS DER ORIGINALLEGENDE === "An den Schuhen sollst du sie erkennen! - Beim Eingang zur Halle, am Engpass des staendigen Kommens und Gehens im Bahnhof Zuerich sitzt der Schuhputzer. Er traegt keine Uniform wie der Hotelportier, keine Nummer wie der Dienstmann und macht sich auch nicht durch lautes Rufen bemerkbar wie der Zeitungsverkaeufer. Still und unauffaellig sitzt er auf seinem Schemelchen, von den wenigsten der eiligen Passanten beachtet. Umsomehr hat er selber von seinem Standort aus Gelegenheit, aus einer ungewoehnlichen, aber nicht minder reizvollen Perspektive die Voruebergehenden zu studieren. Er schaut dabei nicht in die Gesichter, die ja meistens doch nur Masken sind. Aber er registriert den saloppen, selbstsicheren Gang des jungen Mannes, das kokette Stelzen einer Dame, aber auch die schluuerfenden Schritte eines mueden alten Mannes. Den frohen Gleichschritt verliebter Leute weiss er ebenso zu deuten wie das aengstliche Trippeln des aelteren Fraeuleins. Kein Wunder, dass Schuhputzer oft Menschenkenner und Philosphen sind. Das Hauptinteresse des Mannes aber gilt natuerlich den Schuhen. Wieviele tausend Paare mag er von seinem "Geschaeftssitz" aus schon gesehen haben? Alle Groessen, nagelneue, die noch bei jedem Schritt quitschen, alte mit schiefen Absaetzen, zierliche Lackpumps und schwere Bergschuhe. Vielleicht laesst sich wirlich aus den Schuhen etwas vom Schicksal und vom Charakter ihrer Traeger ergruenden? Auf diese Schuhe, oder genau genommen auf den Staub, der an ihnen haften bleibt, hat der Schuhputzer seine Existenz gebaut. Stellt jemand seinen Fuss auf den niedrigen Schemel, dann erwacht der stille Beobachter zu fieberhafter Geschaeftigkeit. Flink faehrt seine Buerste hin und her, dann bekommt aus einer der zahlreichen Doeschen und Flaeschchen das Oberleder seinen Teil an Wichse und Creme, und schliesslich folgt der Hoehepunkt der Prozedur das Glaenzen und Polieren. Mit unnachahmlicher Geschicklichkeit faehrt sein Lappen in alle Richtungen ueber das Leder, "als gelte es, goldene Vasen fuer den Empfang des Koenigs in spiegelndem Glanze erstrahlen zu lassen." Nach einem fragenden und einem zufriedenenen Blick wechseln ein paar Muenzen den Besitzer. Dann sitzt der Schuhputzer wieder allein und schaut wartend ins Gedraenge der Menschen. Seine Kunden sind meist Reisende und Touristen. Ein Juengling hat sich dem kuenftigen Parton vorzustellen und moechte mit blitzsauberen Schuhen einen guten Eindruck machen. Ein anderer erhofft dasselbe fuer ein Rendezvous mit seiner Angebeteten. Ausfluegler mochten die Stadt mit sauberen Schuhen betreten oder umgekehrt, den Staub der Stadt "von den Fuessen schuetteln". Eine Eine Hausfrau mochte einmal bedient werden statt immer nur den anderen zu dienen und der Mann aus der Provinz moechte wissen, wie es ist, wenn einem in aller Oeffentlichkeit die Schuhe geputzt werden. Und Junggesellen, denen zuhause niemand diese Arbeit besorgt, sind taegliche Kunden des Schuhputzers. Auf Hochglanz polierte Schuhe vermitteln Selbstsicherheit und erhoehen die Lebensfreude, sauber geputzt kennzeichnen sie den charaktervollen Menschen. Man frage den Schuhputzer am Bahnhofseingang ..." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Zust)
(RM) 502985687
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Herr Puenter, der als Berichterstatter sozialdemokratischer Zeitungen amtiert, bemanegelt vor allem, dass man die Presse zu spaet informiere, naemlich immer erst dann, wenn bereits fertige Beschluesse vorliegen. Sehr zu wuenschen waere nach seiner Meinung, dass bereits die schwebenden Probleme mit den Pressevertretern eroertert wuerden, um sie oeffentlich zur Diskussion zu stellen."(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985682
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Natuerlich ist unsere Bundesverwaltung pressefeindlich", erklaert SP-Nationalrat Hans Oprecht. "Das ist in jeder Buerokratie so. Die hocken aengstlich auf ihren Geheimnissen." - "So schlimm ist es nun auch wieder nicht" beschwichtigt CVP-Amtskollege Carl Eder, "ich habe schon Faelle erlebt, da die Presse sogar beser und schneller informiert war als die Mitgleider des National- und Staenderates." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985677
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Die Pressefreiheit ist natuerlich gewaehrleistet, sagt Herr Faesi, Korrespondent vom Tagesanzeiger in Zuerich, der hier seinen Bericht per Rohrpost spedieren laesst. Aber in vielen Amtsstuben hat man noch nicht begriffen, dass es auch ein uneingeschraenktes Recht der Oeffentlichkeit auf umfassende Information gibt."(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985672
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Auch Charles Keller, Sprecher der schweizerischen Depechenagentur, dessen Stimme uns vom Radionachrichtendienst wohlbekannt ist, findet, dass die Berichterstattung aus dem Bundeshaus manchmal zu gemaehlich erfolge und dass es in einigen Departementen noch Quellen gebe, die nur sehr spaerlich fliessen." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985667
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Richard Buss, ein freier Journalist, moechte die Frage nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Allzu viele Amststellen saehen in den Presseleuten nicht anderes als indiskrete, laestige Schnueffler. Ein besseres gegenseitiges Verstaendnis und einen engeren Kontakt zwischen Presse und Bundesverwaltung herbeizufuehren, sei ein sehr aktuelles Anliegen." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985662
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Herr Nationalrat Aleardo Pini ist optimistisch: "Die bestehenden Maengel lassen sich nicht von einem Tag auf den andern beheben. Immer wenn ein krasser Fall publik wird, intervenieren wir im rat. Allmaehlich duerfte es dann schon besser gehen.""(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985652
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Ich kann nicht klagen", beantwortet Herr Dr. Schmidt, Bundesstadtredaktor des St. Galler Tagblatts, unsere Frage. "Wer sich die Muehe nimmt, die Sache auch vom Standpunkt der Behoerden aus zu betrachten, wird einsehen, dass viele der Vorwuerfe, unberecht oder uebertrieben sind." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985632
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "Waehrend der Session haben die Bundeshausjournalisten 'ihre Nasen zuvorderst'. Auf einer eigenen Tribuene im Ratssaal selbst haben sie die Moeglichkeit, den Verhandlungen der Raete beizuwohnen." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985621
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "Eine Telefonverbindung mit dem Staenderats- und Nationalratssaal ermoeglicht es den Pressevertretern, die Voten auch im Journalistenzimmer abzuhoeren und ihre Berichte direkt in die Maschine zu schreiben." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985607
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Hier eine Angestellte der Bundesverwaltung am Matrizendrucker im Bundeshaus. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
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