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(RM) 512906075
SCHWEIZ PROZESS GABRIELE KROECHER TIEDEMANN 1978
Zweite Auflage des Kroecher-Mueller-Prozesses in Pruntrut. Auch der Anwalt der beiden Angeklagten, Hans Zweifel, links, muss sich der Sicherheitskontrolle durch zwei Polizisten unterziehen, aufgenommen am 26. Juni 1978. - Die deutsche Terroristin Gabriele Kroecher-Tiedemann, Gruendungsmitglied der Bewegung 2. Juni, wird 1975 in Deutschland nach verschiedenen Verbrechen zu acht Jahren Gefaengnis verurteilt, jedoch von Gesinnungsgenossen "Deutscher Herbst" freigepresst. Am 20. Dezember 1977 versucht Kroecher-Tiedemann zusammen mit Christian Moeller und einem Teil des Loesegeldes aus der Entfuehrung des oesterreichischen Industriellen Walter Michael Palmers in einem Personenwagen die Schweizer Grenze bei Fahy zu uebertreten. Dabei werden zwei Beamte durch Schuesse schwer verletzt. Kroecher-Tiedemann und ihr Begleiter koennen jedoch von der Polizei festgenommen werden. Weil diese Straftat auf Schweizer Boden veruebt wurde, kommt es 30. Juni 1978 auf Schloss Puntrut im Kanton Jura unter hoechsten Sicherheitsvorkehrungen zum Prozess. Das Urteil: 15 Jahren Gefaengnis. Weil es in der Schweiz kein Hochsicherheitsgefaengnis fuer Frauen gibt und die Schweiz Befreiungsaktionen aus dem deutschen Untergrund befuerchtet, laesst der Kanton Bern in der Anstalt von Hindelbank einen Sondertrakt speziell für Kroecher-Tiedemann bauen. Nach der Verbuessung von zwei Dritteln der Haftstrafe wird Kroecher-Tiedemann im Dezember 1987 an Deutschland ausgeliefert. (KEYSTONE/Str)
(RM) 512905959
SCHWEIZ PROZESS GABRIELE KROECHER TIEDEMANN 1978
Grosses Polizeiaufgebot beim Prozess unter hoechsten Sicherheitsvorkehrungen gegen Gabriele Kroecher-Tiedemann und Christian Moeller vom 26. Juni 1978 auf Schloss Pruntrut. Auch Polizeihunde sind im Einsatz. - Die deutsche Terroristin Gabriele Kroecher-Tiedemann, Gruendungsmitglied der Bewegung 2. Juni, wird 1975 in Deutschland nach verschiedenen Verbrechen zu acht Jahren Gefaengnis verurteilt, jedoch von Gesinnungsgenossen "Deutscher Herbst" freigepresst. Am 20. Dezember 1977 versucht Kroecher-Tiedemann zusammen mit Christian Moeller und einem Teil des Loesegeldes aus der Entfuehrung des oesterreichischen Industriellen Walter Michael Palmers in einem Personenwagen die Schweizer Grenze bei Fahy zu uebertreten. Dabei werden zwei Beamte durch Schuesse schwer verletzt. Kroecher-Tiedemann und ihr Begleiter koennen jedoch von der Polizei festgenommen werden. Weil diese Straftat auf Schweizer Boden veruebt wurde, kommt es 26. Juni 1978 auf Schloss Puntrut im Kanton Jura unter hoechsten Sicherheitsvorkehrungen zum Prozess. Das Urteil: 15 Jahren Gefaengnis. Weil es in der Schweiz kein Hochsicherheitsgefaengnis fuer Frauen gibt und die Schweiz Befreiungsaktionen aus dem deutschen Untergrund befuerchtet, laesst der Kanton Bern in der Anstalt von Hindelbank einen Sondertrakt speziell für Kroecher-Tiedemann bauen. Nach der Verbuessung von zwei Dritteln der Haftstrafe wird Kroecher-Tiedemann im Dezember 1987 an Deutschland ausgeliefert. (KEYSTONE/Str)
(RM) 512045906
SCHWEIZ PROZESS GABRIELE KROECHER TIEDEMANN 1978
Aus Sicherheitsueberlegungen werden die Angeklagten zum Prozess auf Schloss Pruntrut per Helikopter und unter bewaffnetem Polizeischutz eingeflogen, aufgenommen am 12. Juni 1978. - Die deutsche Terroristin Gabriele Kroecher-Tiedemann, Gruendungsmitglied der Bewegung 2. Juni, wird 1975 in Deutschland nach verschiedenen Verbrechen zu acht Jahren Gefaengnis verurteilt, jedoch von Gesinnungsgenossen "Deutscher Herbst" freigepresst. Am 20. Dezember 1977 versucht Kroecher-Tiedemann zusammen mit Christian Moeller und einem Teil des Loesegeldes aus der Entfuehrung des oesterreichischen Industriellen Walter Michael Palmers in einem Personenwagen die Schweizer Grenze bei Fahy zu uebertreten. Dabei werden zwei Beamte durch Schuesse schwer verletzt. Kroecher-Tiedemann und ihr Begleiter koennen jedoch von der Polizei festgenommen werden. Weil diese Straftat auf Schweizer Boden veruebt wurde, kommt es 30. Juni 1978 auf Schloss Puntrut im Kanton Jura unter hoechsten Sicherheitsvorkehrungen zum Prozess. Das Urteil: 15 Jahren Gefaengnis. Weil es in der Schweiz kein Hochsicherheitsgefaengnis fuer Frauen gibt und die Schweiz Befreiungsaktionen aus dem deutschen Untergrund befuerchtet, laesst der Kanton Bern in der Anstalt von Hindelbank einen Sondertrakt speziell für Kroecher-Tiedemann bauen. Nach der Verbuessung von zwei Dritteln der Haftstrafe wird Kroecher-Tiedemann im Dezember 1987 an Deutschland ausgeliefert. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)
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