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Die Bundesbahnen besitzen rund 1000 Heaktaren eigenen Wald, dem die fuer die Sicherheit der Bahnbetriebs wichitge Aufgabe zukommt, die Schienenwege vor Steinschlag und Lawinen zu schuetzen. Schutzwaldungen auf der Strecke zwischen Luzern und Airolo, aufgenommen am 12. Oktober 1948. Die Waldnutzung in den Schutzwaeldern der SBB untersteht einer besonders strengen Verordnung - dem sogenannten Reistreglement. Jeweils 15 Minuten vor Durchfahrt eines Zuges muss die Arbeit im Wald eingestellt werden. Geschlagene Baeume im Schutzwald von Stalvedro-Sordo warten auf den Abtransport. Die Schnittstelle der Baeume wurde so bemessen, dass die hohen Struenke im Wald weiterhin dem Schutz der Bahnlinie dienen. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Ernst Baumann)