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SCHWEIZ CORONAVIRUS HOME OFFICE PFLICHT
Fast alle Mitarbeitenden einer Firma arbeiten von zu Hause aus, ein Aushang an einer Wand weist auf die BAG-Schutzmassnahmen hin, dass sich in dem Raum nur eine Person aufhalten darf, fotografiert am 14. Januar 2021 in Zuerich. Per Verordnung des Bundesrates vom 13. Januar 2021 gilt ab Montag, 18. Januar 2021, die Home-Office-Pflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office ueberall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivitaet moeglich und mit verhaeltnismaessigem Aufwand umsetzbar ist. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Instruktionen
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
20210114
Ort
ZUERICH SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE
Byline
GAETAN BALLY
Grösse
6000 x 4000 px
Dateityp
JPEG