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SCHWEIZ SCHWEINEMAST
Konventioneller Schweinemastbetrieb in der Schweiz, aufgenommen im Oktober 1991. Die Haltungsbedingungen entsprechen nicht dem heute geltenden Tierschutzgesetz. Gut erkennbar die kupierten Schwaenze der Tier, die mit einem Brenneisen abgetrennt wurden. Denn unter den engen Platzverhaeltnissen neigen die Tiere zum stressebdingten Schwanzbeissen. Das Schwanzkupieren bei Schweinen ist in der Schweiz heute verboten. Hier eine nicht tiergerechte Abferkelbucht. (KEYSTONE/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19911001
Ort
SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE
Byline
STR
Grösse
7771 x 5174 px
Dateityp
JPEG