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SCHWEIZ SCHWEINEMAST
Konventioneller Schweinemastbetrieb in der Schweiz, aufgenommen 1989 im Kanton Thurgau. Die Haltungsbedingungen entsprechen nicht dem heute geltenden Tierschutzgesetz. Gut erkennbar die kupierten Schwaenze der Tier, die mit einem Brenneisen abgetrennt wurden. Denn unter den engen Platzverhaeltnissen neigen die Tiere zum stressebdingten Schwanzbeissen. Das Schwanzkupieren bei Schweinen ist in der Schweiz heute verboten. (KEYSTONE/Str)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19890101
Ort
SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE
Byline
STR
Grösse
7479 x 5456 px
Dateityp
JPEG