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Illustration zum Thema Telegraph, Vision des Postheiri 20/1852. 1848 befand sich in der Schweiz die Nachrichtenuebermittlung durch elektrische Drahtleitungen noch im ersten Entwicklungsstadium. Von Seiten der Kantone und der Unternehmervereinigungen erging schon bald der Ruf nach Einfuehrung dieses neuartigen Kommunikationsmittels. Der Bundesrat war zunaechst aber zurueckhaltend, weil der die zusaetzliche finanzielle Belastung des Bundes vermeiden wollte. Nachdem von privaten Unternehmern ein unverzinsliches Darlehen von 200'000 Franken zur Verfuegung gestellt worden war, uebernahm er 1851, gestuetzt auf Art. 21 BV, welcher den Bund generell zur Errichtung "oeffentlicher Werke" ermaechtigte, das Telegraphenwesen. (KEYSTONE/Photopress-Archiv/Str) === , ===