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DEUTSCHLAND BENETTON WERBUNG PROZESS
Der Vorsitzende Richter Henning Piper verliest das Urteil. Der italienische Textilhersteller Benetton hat im Streit um seine "Schock-Werbung" erneut eine juristische Niederlage einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am 6.7. die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das drei umstrittene Anzeigen verboten hatte. Die fraglichen Motive, eine im Ölteppich schwimmende Ente, hart arbeitende Dritte-Welt-Kinder und ein nackter Hintern mit dem Stempel HIV-positiv, seien sittenund damit wettbewerbswidrig, urteilte auch der BGH. | Verwendung weltweit (KEYSTONE/PICTURE ALLIANCE/Uli Deck)
Instruktionen
COPYRIGHTPFLICHTIG, , Verwendung weltweit
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19950706
Ort
KARLSRUHE DEUTSCHLAND
Credit
KEYSTONE
Source
PICTURE ALLIANCE
Byline
ULI DECK
Grösse
2248 x 1729 px
Dateityp
JPEG