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Entscheid zum Ausstieg aus der Atomenergie (2011)
Nach dem Reaktorunfall von Fukushima beschloss der Bundesrat 2011 im Grundsatz, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Das Parlament folgte dem Entscheid. Mit der Vorlage wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten: Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden. Das Kernenergiegesetz wird entsprechend geändert. Es gibt aber kein Technologieverbot: Die Nuklearforschung kann weitergehen, sie wird mit der Energiestrategie 2050 nicht eingeschränkt. Der Bund unterstützt sie weiterhin. (admin.ch)
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