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Herbstsession 2019: Kontrolle und Einhaltung der Stellenmeldepflicht
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass ab Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht per 1. Juli 2018 wirksame, effiziente und FZA-kompatible (d. h. verhältnismässige und risikobasierte) Kontrollen durch die Kantone erfolgen. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Kontrollen der Kantone und erlässt verbindliche Kontrollvorgaben. Falls erforderlich ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. (parlament)
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