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SCHWEIZ MORDFALL GUSTAV EICHENWALD 1956
Staatsanwalt Willfratt hebt bei seiner Argumentation im Mordfall Eichenwald vor dem Zürcher Schwurgericht den Zeigefinger. Der Prozess dauerte vom 15. September bis zur Urteilsverkuendung am 5. Oktober 1956. Am Schlusstag sagte Willfratt gemaess NZZ, der Prozess sei geeignet gewesen «das Vertrauen in die Zuverlaessigkeit und Gruendlichkeit unserer Strafjustiz zu staerken». Angeklagt war der damals 36-jaehrige Theodor Weber, den Wiener Kaufmann Gustav Eichenwald ermordet zu haben. Der Prozess basierte allein auf Indizien – ein Novum in der Schweizer Kriminalgeschichte. Schliesslich lieferte ein einziges Haar den ausschlaggebenden Beweis fuer die Schuld des Angeklagten. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str)
Instructions
BW ONLY
Licence
Rights Managed
Date de création
19561001
Lieu
ZUERICH SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
STR
Taille
5182 x 5165 px
Type de fichier
JPEG