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Ein Anzeigenmotiv der Firma Benetton, auf dem schwer arbeitende Kinder in der Dritten Welt abgebildet sind, wird am 8.11.2000 im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgerichts in die Kamera gehalten. Am 8. November verhandelt der Erste Senat des Gerichts über eine Verfassungsbeschwerde zur Benetton-Schockwerbung, in der es um insgesamt drei Anzeigenmotive geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Anzeigen 1995 als wettbewerbswidrig eingestuft und verboten. Gegen das Urteil hat der Verlag Gruner+Jahr, in dessen Zeitschrift "Stern" die Kampagne gelaufen war, Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit eingelegt. Benetton selbst war nicht gegen das BGH-Urteil vorgegangen. Eine Entscheidung wird frühestens in einigen Wochen erwartet. | Verwendung weltweit (KEYSTONE/PICTURE ALLIANCE/Uli Deck)