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SCHWEIZ PROZESS TAMIL TIGERS
Rechtsanwalt Peter Kunz, vorne, und seine Assistenten kommen beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an, am Donnerstag, 14. Juni 2018. Das Bundesstrafgericht hat gegen die 13 angeklagten Personen im Tamil-Tigers-Prozess bedingte Freiheitsstrafen und Freisprueche ausgesprochen. Das Gericht geht nicht von der Unterstuetzung einer kriminellen Organisation aus. (KEYSTONE/Ti-Press/Alessandro Crinari)
Instruktionen
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
20180614
Ort
BELLINZONA SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
KEYSTONE/TI-PRESS
Byline
ALESSANDRO CRINARI
Grösse
5359 x 3573 px
Dateityp
JPEG