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Georges Brunschvig, Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinde Bern im Berner Prozess, nimmt im Herbst 1937 an der Revisionsverhandlung im Prozess gegen die schweizerischen Herausgeber der sogenannten "Protokolle der Weisen von Zion" vor dem Gerichtsgebaeude in Bern, Schweiz, teil. Die Protokolle wurden als geheime Dokumente einer juedischen Weltverschwoerung ausgegeben. Tatsaechlich handelt es sich aber um eine Zusammenstellung mehrerer fiktionaler Texte. Die bernische Israelitische Kultusgemeinde und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG hatten 1933 gemeinsam Anzeige gegen die Herausgeber erstattet und 1935 vor Gericht einen Schuldspruch gegen Theodor Fischer und Silvio Schnell erreicht. In der Revisionsverhandlung hingegen spricht das Berner Obergericht am 1. November 1937 die beiden in erster Instanz verurteilten Angeklagten Theodor Fischer und Silvio Schnell aus formaljuristischen Gruenden frei, weil der Begriff der "Schundliteratur" des Berner Gesetzes nicht auf "politische Publikationen" anwendbar sei.