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SCHWEIZ SBB SCHUTZWAELDER 1948
Die Bundesbahnen besitzen rund 1000 Heaktaren eigenen Wald, dem die fuer die Sicherheit der Bahnbetriebs wichitge Aufgabe zukommt, die Schienenwege vor Steinschlag und Lawinen zu schuetzen. Schutzwaldungen auf der Strecke zwischen Luzern und Airolo, aufgenommen am 12. Oktober 1948. Die Waldnutzung in den Schutzwaeldern der SBB untersteht einer besonders strengen Verordnung - dem sogenannten Reistreglement. Jeweils 15 Minuten vor Durchfahrt eines Zuges muss die Arbeit im Wald eingestellt werden. EIn Streckenwart gibt mit einem Horn das Signal zur Arbeitsunterbrechung. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Ernst Baumann)
Instruktionen
BW ONLY
Lizenz
Rights Managed
Erstellungsdatum
19481012
Ort
SCHWEIZ
Credit
KEYSTONE
Source
PHOTOPRESS-ARCHIV
Byline
ERNST BAUMANN
Grösse
5087 x 5340 px
Dateityp
JPEG