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Für eine Stärkung der Pflege
Im Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll sichergestellt werden, dass die Zuständigkeit für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich geregelt wird, die Freizügigkeit unter anerkannten Leistungsbringern gewährleistet ist sowie die Pflegekosten von den Betreuungskosten besser und transparent abgegrenzt werden. (admin.ch)
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