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Wintersession 2021: DNA-Profil-Gesetz
Mit der sogenannten Phänotypisierung sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen und damit ihre Ermittlungsarbeiten besser und rascher fokussieren können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 die Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. So sollen aus einer DNA-Spur neben dem Geschlecht weitere äusserlich sichtbare Merkmale einer Person wie beispielweise Haar- und Augenfarbe untersucht werden können. Der Bundesrat will damit bei Verbrechen neue Methoden für die Ermittlungsarbeiten nutzbar machen und so die Sicherheit der Bevölkerung verbessern. Weiter vereinfacht das Gesetz die Löschfristen für DNA-Personenprofile und regelt explizit den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug. (parlament.ch)
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