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(RM) 502985632
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "Waehrend der Session haben die Bundeshausjournalisten 'ihre Nasen zuvorderst'. Auf einer eigenen Tribuene im Ratssaal selbst haben sie die Moeglichkeit, den Verhandlungen der Raete beizuwohnen." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985652
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Ich kann nicht klagen", beantwortet Herr Dr. Schmidt, Bundesstadtredaktor des St. Galler Tagblatts, unsere Frage. "Wer sich die Muehe nimmt, die Sache auch vom Standpunkt der Behoerden aus zu betrachten, wird einsehen, dass viele der Vorwuerfe, unberecht oder uebertrieben sind." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985522
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Bundeshausredaktor Dr. Schobinger kratzt sich bei einer Zigarette den Kopf vor der verschlossenen Tuer zum Zimmer, wo der Bundesrat unter Ausschluss der Oeffentlichkeit tagt. Was wird dort wohl besprochen? (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985566
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--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Bundesraete Karl Kobelt, Philipp Etter und Max Petitpierre, von links nach rechts, nach einem bundesraetlichen Treffen unter Aussschluss der Oeffentlichkeit und Presse: "Unsere Bundesvaeter verlassen das Sitzungszimmer. Dass ihre Beratungen geheim sein muessen, ist selbstverstaendlich." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985512
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Der Schweizerische Bundeskanzler, Herr Charles Oser, ist der Ansicht, dass die Informationspolitik des Bundesrates - dessen verantwortlicher Sprecher er ist - in letzter Zeit stark verbessert wurde." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985507
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "In der heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat ..." Anschliessend gibt Bundeskanzler Charles Oser der stattlichen Schar von Journalisten Auskunft ueber die Themen, die hinter der verschlossenen Tuer zur Sprache gekommen sind. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985677
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--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Die Pressefreiheit ist natuerlich gewaehrleistet, sagt Herr Faesi, Korrespondent vom Tagesanzeiger in Zuerich, der hier seinen Bericht per Rohrpost spedieren laesst. Aber in vielen Amtsstuben hat man noch nicht begriffen, dass es auch ein uneingeschraenktes Recht der Oeffentlichkeit auf umfassende Information gibt."(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985517
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Bundeshausredaktor Dr. Schobinger an der Schreibmaschine. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985527
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Nationalrat Aleardo Pini zupft im Gespraech vertraulich das Revers des Journalisten: "Herr Nationalrat Aleardo Pini ist optimistisch: "Die bestehenden Maengel lassen sich nicht von einem Tag auf den andern beheben. Immer wenn ein krasser Fall publik wird, intervenieren wir im rat. Allmaehlich duerfte es dann schon besser gehen.""(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985667
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
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(RM) 502985532
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(RM) 502985672
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Auch Charles Keller, Sprecher der schweizerischen Depechenagentur, dessen Stimme uns vom Radionachrichtendienst wohlbekannt ist, findet, dass die Berichterstattung aus dem Bundeshaus manchmal zu gemaehlich erfolge und dass es in einigen Departementen noch Quellen gebe, die nur sehr spaerlich fliessen." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985607
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Hier eine Angestellte der Bundesverwaltung am Matrizendrucker im Bundeshaus. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985591
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "Eine Telefonverbindung mit dem Staenderats- und Nationalratssaal ermoeglicht es den Pressevertretern, die Voten auch im Journalistenzimmer abzuhoeren und ihre Berichte direkt in die Maschine zu schreiben." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985621
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. "Eine Telefonverbindung mit dem Staenderats- und Nationalratssaal ermoeglicht es den Pressevertretern, die Voten auch im Journalistenzimmer abzuhoeren und ihre Berichte direkt in die Maschine zu schreiben." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985550
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Lassen wir uns einen Maulkorb umnhaengen." Der gewandten und zuverlaessigen Helferin, die fuer eine promte Uebermittlung der Berichte an die Redaktionen via Fernschreiber und Telefon besorgt ist, kam dieser Satz ein wenig verdaechtig vor. Sie erkundigte sich; und siehe da: Es hatte sich ein kleiner Druckfehler eingeschlichen. "keinen Maulkorb", haette es natuerlich heissen sollen. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985682
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--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Natuerlich ist unsere Bundesverwaltung pressefeindlich", erklaert SP-Nationalrat Hans Oprecht. "Das ist in jeder Buerokratie so. Die hocken aengstlich auf ihren Geheimnissen." - "So schlimm ist es nun auch wieder nicht" beschwichtigt CVP-Amtskollege Carl Eder, "ich habe schon Faelle erlebt, da die Presse sogar beser und schneller informiert war als die Mitgleider des National- und Staenderates." (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
(RM) 502985662
SCHWEIZ BUNDESHAUSJOURNALISTEN 1952
--- AUS DER ORIGINALLEGENDE -- "Amtlich wird mitgeteilt... Ist das Bundeshaus pressefeindlich? In letzter Zeit haeufen sich die Klagen gegen gewisse Amtsstellen der eidgenoessischen Bundesverwaltung, die in einem selbstherrlichen Machtduenkel befangen seien und es am noetigen Selbstverstaendnis gegenueber der Presse und deren Vertreter im Bundeshaus fehlen liessen. Man wirft ihnen uebertriebene Geheimniskraemerei, eben - Pressefeindlichkeit vor. [...] Nun gibt es zwar oftmals ein schutzwuerdiges Recht auf Geheimhaltung gewisser Dinge, zum Beispiel im Interesse der Landesverteidigung oder bei Vertraegen mit dem Ausland. Von solchen Faellen abgesehen besitzt aber das Schweizervolk ein unbedingtes Recht auf Information, denn in einer Demokratie ist die Regierung nicht Obrigkeit, sondern Dienerin des Volkes und schuldet ihm jederzeit Rechenschaft ueber ihr Tun und Lassen. Heute aber, wo es eines riesigen Beamtenstabes bedarf, um alle Amtsgeschaefte zu erledigen, sieht der einzelne Buerger keine Moeglichkeit mehr, die Taetigkeiten der Behoerden und ihrer Funktionaere selbst zu kontrollieren. Der Presse ist deshalb die wichtige und vornehme Aufgabe zugefallen, als Mittlerin zwischen Administration und Oeffentlichkeit zu wirken. Dass unsere Zeitungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sich mit Ernst und Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen, wird ihnen wohl niemand bestreiten. Sie haben es waehrend des Krieges, in ernstesten Zeiten und unter den heikelsten Umstaenden aufs Eindruecklichste bewiesen. Die meisten Schweizer-Zeitungen haben ihre eigenen Vertreter in Bern, die im Bundeshaus akreditiert sind. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Berichterstattung aus dem National- und Staenderat. Aber auch zwischen Sessionen haben sie kaum Zeit, muessig herumzusitzen. Bundesraetliche Botschaften, Expertenberichte, vielerlei Dokumente und Unterlagen, ein Berg von Papier ist zu studieren, um ueber die eidgenoessischen Probleme auf dem Laufenden zu sein. In Pressekonferenzen des Bundesrates und der einzelnen Departemente, sowie durch individuelle Kontaktnahme mit den jeweiligs zustaendigen Stellen haben die Bundeshausjournalisten ueber die wichtigeren Amtshandlungen von Regierung und Administration zu orientieren, um den Lesern ihrer Zeitungen moeglichst eingehende Informationen und Kommentare geben zu koennen. Ihnen und verschiedenen anderen Persoenlichkeiten, die wir waehrend der gegenwaertigen Session in den Wandelgaengen des Bundeshaus antrafen, haben wir die Frage gestellt: "Ist das Bundeshaus wirklich pressefeindlich?", aufgenommen im Juni 1952. Die Antwort hier: "Herr Nationalrat Aleardo Pini ist optimistisch: "Die bestehenden Maengel lassen sich nicht von einem Tag auf den andern beheben. Immer wenn ein krasser Fall publik wird, intervenieren wir im rat. Allmaehlich duerfte es dann schon besser gehen.""(KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Margrit Baeumlin)
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