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Sommersession 2020: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst
Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz. Der Zivildienst kommt dort zum Einsatz, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Er dient zivilen Zwecken und wird ausserhalb der Armee geleistet. Wer Zivildienst leistet, erbringt eine Arbeitsleistung, die im öffentlichen Interesse liegt. (admin.ch)
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