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Bundesasylzentrum Embrach, ohne Verfahrensfunktion
Das Staatssekretariat für Migration SEM ist in der Schweiz für den Betrieb der Bundesasylzentren (BAZ) verantwortlich. Ab dem 1. März 2019 wird die Mehrheit der Asylverfahren in der Schweiz innerhalb von 100 Tagen (für beschleunigte Verfahren) beziehungsweise 140 Tagen (für sogenannte Dublin-Verfahren) rechtskräftig entschieden und vollzogen. Um diese Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, arbeiten alle am Asylverfahren Beteiligte in den BAZ "unter einem Dach" vereint. In jeder Asylregion gibt es je ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion sowie bis zu drei BAZ ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion). Das Bundesasylzentrum Embrach ist ein BAZ ohne Verfahrensfunktion. In Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fallen oder deren Asylgesuche abgelehnt wurden. Andere Asylbewerber warten hier die Rückführung ab, wenn ihr Asylgesuch in letzter Instanz negativ entschieden wurde. Es handelt sich also um Personen, welche die Schweiz in der Regel nach kurzer Zeit wieder verlassen. In solchen Bundesasylzentren arbeiten deutlich weniger Spezialist/innen des SEM als in einem Zentrum mit Verfahrensfunktion. Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistende sind hier hingegen in gleichem Umfang vor Ort. (sem / oro)
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