Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausgabe Juli 2019

  1. Allgemeines
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der KEYSTONE-SDA-ATS AG (KEYSTONE-SDA) sowie für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der KEYSTONE-SDA und ihren Kunden / Abonnenten / Bestellern (nachfolgend „Vertragspartner“). Die AGB gelten insbesondere für sämtliche Daten, Texte, Bilder, Grafiken, numerische Elemente, Audios oder Videos (nachfolgend „Sämtliche Inhalte“), die KEYSTONE-SDA oder kooperierende Drittlieferanten von KEYSTONE-SDA (nachfolgend „KEYSTONE-SDA-Inhalte“), den Vertragspartnern elektronisch oder physisch liefern, anbieten, verkaufen oder zur Verfügung stellen (inkl. Datenbanken und Downloads). Diese AGB gelten zudem für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen in den Einzelverträgen gehen den AGB vor. Die AGB der KEYSTONE-SDA gehen anderen AGB von Vertragspartnern in jedem Fall vor.
    2. KEYSTONE-SDA und ihre jeweils kooperierenden Vertragspartner sind berechtigt, Änderungen in Form, Inhalt und Auswahl sowie die Zeitintervalle für die Bereitstellung der KEYSTONE-SDA-Inhalte jederzeit anzubringen, ohne den Vertragspartner darüber im Voraus zu benachrichtigen.

  1. Nutzung und Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte
    1. Die zulässige Nutzung und Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte werden im Einzelvertrag mit dem Vertragspartner oder, falls nicht vorhanden, in den Auftrags-, Liefer- und Downloadbestätigungen von KEYSTONE-SDA zu den darin vereinbarten Preisen festgelegt. Jede andere oder darüber hinausgehende Nutzung und Verwendung ist unzulässig, es sei denn, sie ist vorgängig ausdrücklich und schriftlich mit KEYSTONE-SDA vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Nutzung, Verwendung, Weitergabe, Publikation oder den Verkauf von Inhalten, die vollständig oder teilweise aus KEYSTONE-SDA-Inhalten bestehen.
    2. Das Nutzungsrecht an KEYSTONE-SDA-Inhalten umfasst u.a. die gemäss Einzelvertrag oder Auftrags-, Liefer- oder Downloadbestätigung vereinbarte Publikation in den Print-, Radio-, TV- und / oder Online-Medien (Desktop, Mobile Sites, Apps, Social Media etc.). Das Nutzungsrecht ist in jedem Fall beschränkt auf die journalistische oder sonstige vertragsgemässe Nutzung. Keinesfalls gestattet sind kommerzielle Verwertungen darüber hinaus.
    3. Die Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten auf Medienträgern (Bildschirmen, Plakaten, Screens etc.), die an öffentlich zugänglichen Orten oder in Fahrzeugen installiert werden, ist nur gestattet, wenn der Vertragspartner mit KEYSTONE-SDA eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat.
    4. Generell ist die Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten nur zulässig, wenn
  1. für die jeweilige Publikation die Reichweite ausgewiesen wird oder ausnahmsweise eine andere Bemessungsgrundlage definiert worden ist (siehe Ziff. 7), und
  2. der Vertragspartner zudem an KEYSTONE-SDA dafür Abgeltungen gemäss Tarif bezahlt, siehe Ziff. 7.2).
    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Publikationen (Medientitel, Domains, Apps, Radio- / Fernsehsender etc.), für die er KEYSTONE-SDA-Inhalte verwendet, von sich aus der KEYSTONE-SDA zu melden mittels Zusendung eines Belegexemplars (Print, PDF, Link) mit Angaben zur Reichweite. Unterbleibt eine solche Meldung bzw. Zusendung, ist KEYSTONE-SDA berechtigt, ihre Bemühungen für die Einholung der fehlenden Informationen und Unterlagen nach Aufwand (CHF 50.00/h) separat in Rechnung zu stellen.
    2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede Nutzung, die über die vertraglich vereinbarte Verwendung hinausgeht, von sich aus der KEYSTONE-SDA zu melden. KEYSTONE-SDA behält sich vor, für unzulässige Verwendungen von KEYSTONE-SDA-Inhalten eine separate Regelung und ein zusätzliches Entgelt zu verlangen, die Verwendung sofort zu untersagen und allenfalls zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten - sofern nichts anderes geregelt ist, insbesondere nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive..
    3. Der Vertragspartner darf die KEYSTONE-SDA-Inhalte gemäss den in den Einzelverträgen festgelegten Nutzungsbedingungen speichern und intern nutzen. Nicht zur Publikation verwendete KEYSTONE-SDA-Inhalte dürfen maximal 72 Stunden gespeichert werden. Ist eine darüber hinaus gehende Speicherung / Archivierung schriftlich gestattet, sind die KEYSTONE-SDA-Inhalte mit Ende der vereinbarten Frist, oder wo ein solche fehlt, spätestens mit Vertragsende nachweislich zu löschen. KEYSTONE-SDA ist auf Ersuchen ohne Verzug Zugang zu sämtlichen aufbewahrten KEYSTONE-SDA-Inhalten zu gewähren.
    4. Die Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch wirtschaftlich, juristisch oder auf eine andere Weise mit dem Vertragspartner verbundene Dritte ist dem Vertragspartner ohne schriftliche Zustimmung von KEYSTONE-SDA nicht gestattet.
    5. Die Weitergabe, Wiederverwendung, Weiterverkauf, Vervielfältigung, Wiederveröffentlichung, Archivierung oder elektronische Speicherung von KEYSTONE-SDA-Inhalten, auch bearbeitete, sowie verlinkte Texte, Bilder, Videos oder Grafiken, sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    6. Die gesteigerte Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte infolge einer Übernahme, Fusion oder Beteiligung ist dem Vertragspartner nur gestattet, wenn er KEYSTONE-SDA den höheren Preis gemäss dannzumal geltender Tarifkalkulation bezahlt.
    7. Bei missbräuchlicher Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten, insbesondere bei sinnenstellender, diskriminierender oder sonstiger vertragswidriger Verwendung, behält sich die KEYSTONE-SDA die unverzügliche Einstellung ihrer Leistungen und sämtliche zivil- und strafrechtlichen Massnahmen vor, namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz oder Gewinnherausgabe. Zusätzlich kann KEYSTONE-SDA von einem ausserordentlichen sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen ohne jeglichen Entschädigungsanspruch des Vertragspartners. Unabhängig davon wird der Vertragspartner KEYSTONE-SDA bei Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte vollständig schad- und klaglos halten.

  1. Bearbeitung von KEYSTONE-SDA-Inhalten
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei jeder Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten mit Ausnahme der explizit bezeichneten Royalty Free-Bilder, die KEYSTONE-SDA bzw. sofern bezeichnet die Kooperationspartnerin als Quelle zu erwähnen. Diese Urheberhinweispflicht besteht, sofern nichts anderes festgehalten wird, unabhängig davon, ob KEYSTONE-SDA selber oder eine ihrer Kooperationspartner als Zulieferer Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist. Bei fehlendem Urheberhinweis ist KEYSTONE-SDA berechtigt, dem Vertragspartner einen Zuschlag von 100% der vereinbarten Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Davon ungeachtet können weitere Zivil- und Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden.
    2. Die Quelle muss jeweils gemäss der im Inhalt bzw. im Begleittext oder den Metadaten aufgeführten Angabe bezeichnet werden. Soweit dort keine Angabe vorhanden ist, lautet die Quellenangabe bei Text-Inhalten „sda“, bei Bildern    „Foto: KEYSTONE“ (ggf. Lieferant / ggf. Agentur / ggf. Fotograf). Bei Videos ist der Vermerk „produced by KEYSTONE-SDA“ zu Beginn oder am Schluss einzublenden.  „
    3. Falls die KEYSTONE-SDA publizierte Inhalte berichtigt oder zurückruft, muss dies vom Vertragspartner ebenfalls unverzüglich umgesetzt werden.
    4. KEYSTONE-SDA-Inhalte mit dem Vermerk „Berichtigung ‚rectify‘ / Rückruf ‚delete‘“ muss der Vertragspartner in seinen Online-Angeboten (Desktop, Mobile Sites, Apps etc.) unverzüglich ersetzen. Aktualisierungen mit dem Vermerk „update“ können, müssen aber nicht, ersetzt werden. Gleiches gilt für die Print-, Radio- und TV-Angebote, sofern die Inhalte nicht bereits gedruckt oder gesendet wurden.
    5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Texte von KEYSTONE-SDA technisch oder redaktionell weiterzubearbeiten unter Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht. In keinem Fall darf durch die Bearbeitung durch den Vertragspartner der Textinhalt des KEYSTONE-SDA-Materials verfälscht werden. Durch die Bearbeitung entstehen keine eigenen Rechte des Vertragspartners an den KEYSTONE-SDA-Texten.
    6. Die KEYSTONE-SDA-Texte des Basisdienstes und der Regio News müssen vor der Publikation in allen digitalen Angeboten des Vertragspartners zwingend redaktionell bearbeitet werden (signifikante Änderung des Wortlautes, Kürzung, Ergänzung mit Zusatzinformationen).
    7. Die Bearbeitung von Bildern, Grafiken und Videos ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung, inhaltliche Veränderung oder Ähnliches nur mit ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Genehmigung von KEYSTONE-SDA erlaubt. Sinnentstellende und diskriminierende Verwendungen sowie inhaltliche Umgestaltungen und Verfremdungen (u.a. Fotomontage, sinnstörende Freistellungen etc.) von Bild-, Grafik- und Videomaterial sind verboten.

  1. Individuelle Leistungserbringungen, digitale Datenbank und Royalty Free-Inhalte

Individuelle Leistungserbringungen

    1. Bei Recherchen, Abklärungen oder anderen individuellen Leistungserbringungen durch KEYSTONE-SDA, welche diese im Auftrag des Vertragspartners ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellter Texte, Bilder, Grafiken oder Videos. In jedem Fall wird dem Vertragspartner für eine individuelle Leistungserbringung ein Mindestbetrag von CHF 70.00 berechnet. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Vertragspartner weder Nutzungs- noch irgendwelche sonstige Rechte. Eine Verrechnung der Bearbeitungsgebühr mit den Nutzungsgebühren ist nicht zulässig.
    2. Für jeden Zugriff und Bezug von KEYSTONE-SDA-Inhalten auf der digitalen Datenbank von KEYSTONE-SDA werden die entsprechenden Zugriffsgebühren und / oder Downloadkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Als Zugriff und Bezug gilt insbesondere jede Abfrage, Aufruf, Anzeige, Download oder Drag and Drop von Bildern (inkl. Royalty Free-Inhalten), Texten, Grafiken oder Videos auf der digitalen Datenbank von KEYSTONE-SDA.
    3. Sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht anders vereinbart, berechtigt der Bezug von KEYSTONE-SDA-Inhalten von der digitalen Datenbank nicht deren Nutzung. Jede Nutzung eines solchen KEYSTONE-SDA-Inhaltes, insbesondere die Bearbeitung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen vorgängigen schriftlichen Zustimmung von KEYSTONE-SDA und wird zusätzlich separat verrechnet.
    4. KEYSTONE-SDA übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Logins (Username und Passwort) zur digitalen Datenbank. KEYSTONE-SDA ist in jedem Fall berechtigt, die unter Verwendung des Vertragspartner-Logins abgerufenen Dienstleistungen dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
    5. KEYSTONE-SDA bietet in der digitalen Datenbank lizenzfreie Bilder, Grafiken und Videos (hiervor und nachfolgend „Royalty Free-Inhalte“) an, welche explizit mit „Royalty Free“ oder „RF“ bezeichnet sind. Für diese gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei den übrigen KEYSTONE-SDA-Inhalten. Für den Bezug von Royalty Free-Inhalten muss der Vertragspartner bei KEYSTONE-SDA über die digitale Datenbank mit einem Member-Login registriert sein. Der Vertragspartner kann diese Royalty Free-Inhalte gegen entsprechende finanzielle Entschädigung gemäss Bestimmungen dieser AGB von der digitalen Datenbank beziehen.
    6. Als Bezug von Royalty Free-Inhalten gelten alle Bilder, Grafiken und Videos mit der Bezeichnung „RF“ / „Royalty Free“, welche KEYSTONE-SDA den Vertragspartnern elektronisch oder physisch zur Verfügung stellt (inkl. Datenbanken, Drag and Drop, Downloads). Mit dem Bezug von Royalty Free-Inhalten werden einmalige Lizenzgebühren für die Nutzungsrechte fällig, welche durch den Vertragspartner an KEYSTONE-SDA zu bezahlen sind. Mit dem Erwerb des einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechts ist der Vertragspartner berechtigt, die bezogenen Royalty Free-Inhalte beliebig oft für eigene Zwecke zu verwenden. Der Vertragspartner darf diese Inhalte sowohl für eigene Projekte wie auch für Projekte seiner Kunden einsetzen.
    7. Als Verwendung für eigene Zwecke gilt insbesondere der Einsatz der Royalty Free-Inhalte für werbliche und redaktionelle Zwecke bzw. für Websites, Broschüren, allg. Werbematerial, Unternehmensunterlagen, Kommunikationsinstrumente, Zeitungen und Zeitschriften. Nicht als Verwendung für eigene Zwecke gilt in jedem Fall die Weiterveräusserung von Royalty Free-Inhalten an Dritte. Zudem ist die Verbreitung / Publikation von hoch aufgelösten Royalty Free-Inhalten über das Internet nicht zulässig. Bei der Nutzung und Verwendung von Royalty Free-Inhalten ist kein Urheberhinweis anzubringen.

  1. Nutzungsrecht an KEYSTONE-SDA-Inhalten
    1. KEYSTONE-SDA bestätigt, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen, welche zur vertragsgemässen Nutzung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch den Vertragspartner notwendig sind.
    2. Der Vertragspartner anerkennt, dass die KEYSTONE-SDA-Inhalte durch verschiedene (geistige) Eigentumsrechte, insbesondere das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, sowie das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und teilweise durch Persönlichkeitsrechte geschützt sind.
    3. Die Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte oder ähnliche Rechte an KEYSTONE-SDA-Inhalten, auch wenn diese technisch oder redaktionell verändert worden sind, bleiben ausschliesslich bei KEYSTONE-SDA oder bei ausgewiesenen Drittquellen.
    4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, steht dem Vertragspartner nur das einfache, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare vertragsgemässe Nutzungsrecht an den KEYSTONE-SDA-Inhalten zu. Jede weitere Nutzung bedarf der Zustimmung von KEYSTONE-SDA und ist kostenpflichtig. Allfällige Sperrfristvermerke und Nutzungsbeschränkungen in Begleittexten (Caption) sind zu beachten.
    5. Verliert KEYSTONE-SDA ihre Rechte zur Nutzung der Urheberrechte eines Dritten, ist KEYSTONE-SDA berechtigt, die davon betroffenen Verträge mit ihren Vertragspartnern entsprechend anzupassen und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen. Vom Vertragspartner bereits bezahlte Abgeltungen werden pro rata temporis zurückerstattet; jede weitere Entschädigung ist aus­geschlossen.
    6. Die Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten durch den Vertragspartner ist darauf beschränkt, KEYSTONE-SDA-Inhalte in der im Vertrag spezifizierten Form natürlichen Personen zum Lesen, Schauen oder Hören zugänglich zu machen.
    7. Der Vertragspartner hat alle notwendigen und zumutbaren (administrativen, vertraglichen, technischen etc.) Massnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der (Nutzungs-)Rechte an den KEYSTONE-SDA-Inhalten durch wen auch immer zu verhindern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Nutzer / Kunden nachweislich auf die hier angeführten Rechte und Pflichten hinzuweisen. Die Nutzer / Kunden des Vertragspartners KEYSTONE-SDA dürfen Inhalte ausschliesslich zu deren persönlichen Gebrauch nutzen. Erfüllt der Vertragspartner diese Informationspflichten nicht, werden dadurch entstandene Verletzungen der Rechte als Verletzung durch den Vertragspartner angesehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber den Kunden / Nutzern seiner Online-Angebote (Desktop, Mobile Sites, Apps etc.), in einem Copyright-Vermerk auf folgendes hinzuweisen: "Diese Nachrichten-Artikel, Bilder, Grafiken und Videos sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Die Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet“.
    8. Die von KEYSTONE-SDA unter Ziff. 5.1 gemachte Bestätigung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte gilt ausschliesslich für Bilder und Videos, die von KEYSTONE-SDA-Fotografen (angestellte und freie) produziert werden bzw. auf Basis von Kooperationen mit Bild-/Videoagenturen bereitgestellt werden und einen entsprechenden Quellenvermerk führen. Bilder/Videos mit dem Hinweis, dass eine Verwendung ausschliesslich im Zusammenhang mit dem angeführten Zweck erfolgen darf, sind daher von dieser Bestätigung ausgenommen. Die von KEYSTONE-SDA gewährte Zustimmung zur Nutzung von ausgewählten Bildern oder Videos umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete oder darin gezeigte Personen, die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken oder die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten ihre Einwilligung zur öffentlichen Wiedergabe und zu Werbezwecken erteilt haben. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst einzuhalten. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner, wobei ihn KEYSTONE-SDA im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliche Aufwandsvergütung unterstützen kann.

  1. Gewährleistung und Haftung
    1. KEYSTONE-SDA haftet nur für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Die KEYSTONE-SDA haftet insbesondere auch nicht für den Verlust von Informationen oder Daten, entgangenen Gewinn, Drittschäden, indirekte Schäden oder sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist ausgeschlossen für die Folgen von höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Zerstörung oder technische Störungen, wie Beeinträchtigung der Übermittlungsnetze usw.). KEYSTONE-SDA haftet in keinem Fall für ihre Hilfspersonen oder von ihr beauftragten Personen. Dies gilt bspw. für Hilfspersonen bei der Übermittlung der Dienstleistungen (z.B. fehlerhafte Übermittlung, Linienunterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Vergessen). Die Haftung von KEYSTONE-SDA ist ausgeschlossen bei Übermittlungsunterbrüchen infolge Anpassungsarbeiten an den Distributionskanälen von KEYSTONE-SDA.
    2. Es ist das ausdrückliche Ziel der KEYSTONE-SDA, die inhaltliche Richtigkeit ihrer Dienste bzw. Inhalte sicherzustellen. KEYSTONE-SDA übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für Inhalt und Mängel von KEYSTONE-SDA-Inhalten, und bietet insbesondere keine Gewähr, dass die Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch den Vertragspartner nicht die Rechte Dritter verletzt (wie bspw. Persönlichkeitsrechte). Hiervon ausgenommen sind die gewährleisteten urheberrechtlichen Nutzungsrechte gemäss Bestimmungen in Ziff. 5.1 und 5.8. Der Vertragspartner trägt in jedem Fall die Verantwortung für die Veröffentlichung und Verbreitung der KEYSTONE-SDA-Inhalte.
    3. KEYSTONE-SDA teilt ihren Vertragspartnern ohne Verzug mit, wenn ihr bekannt wird, dass KEYSTONE-SDA-Inhalte die Rechte Dritter verletzen (Urheberrechte, geistiges Eigentum, straf- oder zivilrechtlich relevante Persönlichkeitsverletzungen). Gleiches gilt umgekehrt für den Vertragspartner gegenüber KEYSTONE-SDA. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese KEYSTONE-SDA-Inhalte innert 12 Stunden nach Benachrichtigung bzw. Kenntnisnahme zu vernichten. Die vorgängig durch KEYSTONE-SDA genannten Punkte entbindet den Vertragspartner nicht davon, selbst ebenfalls seine journalistische Sorgfalt einzuhalten.
    4. KEYSTONE-SDA hält fest, dass von ihr weiterverbreitete Inhalte von Partneragenturen in der Regel nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Bei entsprechenden Fehlern haftet KEYSTONE-SDA nur, wenn sie trotz Benachrichtigung durch die Partneragentur den Vertragspartner nicht informiert.

 

  1. Tarife
    1. Die Abgeltungen für die KEYSTONE-SDA-Inhalte richten sich nach den vertraglich vereinbarten Tarifen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist jegliche Nutzung und Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten für den Vertragspartner kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten als Vorlage für Texte, Artikel, Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke.
    2. Bei Verträgen, bei denen die Tarife auf der Messung der Reichweite beruhen, werden die Abgeltungen laufend oder periodisch der ausgewiesenen Reichweite angepasst. Folgende Messeinheiten werden angewendet:
  • für Printtitel die Erhebung der beglaubigten Auflage der WEMF AG,
  • für Online-Angebote (digitale Ausgaben von Printtiteln, Websites Desktop, Mobile Sites, Apps etc.) die Unique Clients (UC) gemäss NET-Metrix-Audit der NET-Metrix AG
  • für Radios die Hörerzahlen der Mediapulse AG
  • für TV-Stationen die Zuschauerzahlen der Mediapulse AG
  • ausnahmsweise und mit dem ausdrücklichen Einverständnis der KEYSTONE-SDA eine andere anerkannte Messeinheit oder Bemessungsgrundlage.
    1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, richten sich die Preise für Erwerb, Lieferung, Bezug und jegliche Nutzung von Bild-Inhalten (inkl. Royalty Free-Inhalten) nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive. In diesen Fällen richtet sich der Preis insbesondere nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung des KEYSTONE-SDA-Inhaltes, der Auflage und Streuung des Mediums sowie der Art des Mediums. Die Berechnung des definitiven Preises erfolgt erst mit Zusendung des Belegexemplars; vorangehende Kostenvoranschläge haben in jedem Fall nur einen unverbindlichen Richtpreischarakter. Dies gilt auch für KEYSTONE-SDA-Inhalte, die im Feld „Special Instructions“ mit dem Vermerk „Special Fees“ bezeichnet sind.
    2. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die Tarife und die Bemessungsgrundlagen jederzeit anzupassen. KEYSTONE-SDA teilt die Anpassungen gemäss Ziff. 7.5 dem Vertragspartner mit.
    3. Bei Verträgen, die für die Dauer von einem Jahr oder weniger abgeschlossen werden, gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuell gültigen Tarife von KEYSTONE-SDA. Für Verträge, die für eine Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden, werden die Abgeltungen jeweils mit dem Inkrafttreten der neuen Tarife von KEYSTONE-SDA auf den 1. Januar des neuen Kalenderjahres angepasst. Neue Tarife von KEYSTONE-SDA werden dem Vertragspartner bis spätestens zum vorangehenden 30. September per eingeschriebener Post mitgeteilt.
    4. Preiserhöhungen, die durch kooperierende Drittlieferanten vorgenommen werden, wird die KEYSTONE-SDA dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Die neuen Preise gelten vom Tag ihres Inkrafttretens an.
    5. KEYSTONE-SDA stellt ihre Leistungen dem Vertragspartner in der Regel jeweils im Voraus auf Beginn eines Monats in Rechnung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise exklusive Mehrwertsteuer. Der Vertragspartner darf nicht Forderungen der KEYSTONE-SDA mit eigenen Forderungen verrechnen.
    6. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, dem Vertragspartner ausserordentliche Aufwände wie die Erstellung von Rechnungen für nicht  oder unvollständig ausgefüllte Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadressen, Mahnungen infolge Nichtbezahlung, welche durch den Vertragspartner verschuldet sind, in Rechnung zu stellen. Für solche administrative Arbeiten gilt ein Stundenansatz von CHF 50.00.
    7. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die Bonität des Vertragspartners bei darauf spezialisierten Datenanbietern abzufragen. KEYSTONE-SDA ist jederzeit berechtigt, für ihre Leistungen Vorauskasse zu verlangen und ihre Leistung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Einzelvertrag festgelegt. Andernfalls gilt der Leistungsbeginn durch die KEYSTONE-SDA oder die erstmalige Nutzung von KEYSTONE-SDA-Inhalten durch den Vertragspartner als Vertragsbeginn und der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2. Die Kündigung des Vertrages muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer per eingeschriebener Post erfolgen. Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, gilt er jeweils als um ein Jahr verlängert.
    3. Hängt eine der vertraglich vereinbarten Leistungen von Verträgen ab, die KEYSTONE-SDA mit Dritten abgeschlossen hat, und werden diese ganz oder teilweise gekündigt, so ist KEYSTONE-SDA durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, den entsprechenden Vertragsteil unverzüglich zu kündigen bzw. die Leistung für diesen Teil einzustellen. In diesem Fall ist die KEYSTONE-SDA nur verpflichtet, dem Vertragspartner den anteilsmässigen Teil des schon bezahlten Entgelts zurückzuerstatten, der auf diesen aufgelösten Teil entfällt, wenn der Vertragspartner für den bezahlten Teil keine Gegenleistung erhalten hat. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche gegen KEYSTONE-SDA sind ausgeschlossen.
    1. Bei Tariferhöhungen, die die aufgelaufene Teuerung seit der letzten Tariferhöhung übersteigen, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der neuen Tarife auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Tarife als akzeptiert. Abgeltungserhöhungen aufgrund höherer Nutzerzahlen gelten nicht als Tariferhöhung.
    1. KEYSTONE-SDA behält sich vor, bei Verstössen gegen vertragliche Bestimmungen oder der vorliegenden AGB sowie bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der in Rechnung gestellten Abgeltungen ihre Dienstleistungen gegenüber dem Vertragspartner ohne Vorankündigung unverzüglich einzustellen.
    2. Hat der Vertragspartner wegen der Aufgabe seiner Tätigkeit keine Verwendung mehr für die Dienstleistungen von KEYSTONE-SDA, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats zu kündigen. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht kann nicht beansprucht werden im Falle von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen, Übernahmen oder sonstigen Mutationen, bei denen der Vertragspartner in einer eigenen juristischen Persönlichkeit weiterbesteht oder übernommen wird. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, bleiben die Abgeltungen bis zum Ende der Vertragsdauer geschuldet.

8.7    Hardware und Zubehör, die im Zuge der Vertragserfüllung seitens von KEYSTONE-SDA zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von KEYSTONE-SDA und sind nach Beendigung des Vertrages auf Kosten des Vertragspartners (Abbau, Transport) in funktionsfähigem Zustand an die KEYSTONE-SDA zu übergeben bzw. werden Datenleitungen bei Vertragsende abgeschaltet.

    1. Software von KEYSTONE-SDA ist bei Beendigung des Vertrages nicht mehr zu verwenden und aus sämtlichen Systemen des Vertragspartners zu entfernen. Ebenso sind sämtliche bereitgestellten Inhalte von KEYSTONE-SDA mit Vertragsende binnen einer Frist von einem Monat nach Vertragsende aus dem vertragsgegenständlichen Medium, wie auch von internen Systemen, nachweislich und unwiderruflich zu entfernen. Sie darf in keiner Weise, auch nicht mehr über Suchmaschinen, auffindbar sein.

9.      Weitere Bestimmungen

    1. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen AGB nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der KEYSTONE-SDA in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der Vertragspartner darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch ein Begleitschreiben bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der Vertragspartner mit den neuen AGB und den darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlich nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen AGB vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die wesentlichen Änderungen einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, hat er sinngemäss das Recht, den ganzen Vertrag zu kündigen.
    2. Änderungen und / oder Ergänzungen von Bestimmungen des Einzelvertrages bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form.

9.3    Erweisen sich Teile oder einzelne Artikel des Einzelvertrages als ungültig oder nichtig, bleibt der Rest des Vertrages in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die am besten den gemeinsamen Interessen der Parteien entspricht.

9.4    Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die KEYSTONE-SDA Verkehrsdaten für Rechnungszwecke bis zum Ablauf jener Frist speichert, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann. Für die Verrechnung ist KEYSTONE-SDA auch berechtigt, die dafür notwendigen Daten an Dritte zu übermitteln, deren Leistungen der Vertragspartner bezieht. Die KEYSTONE-SDA ist berechtigt, personenbezogene Daten in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom Vertragszweck gedeckt ist. Stammdaten des Vertragspartners können zum Zweck der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und für betriebsinterne Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert werden. Im Übrigen wird auf die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von KEYSTONE—SDA (https://www.keystone-sda.ch/datenschutz) verwiesen.

    1. Im Falle von Streitigkeiten über Anwendung, Nichtanwendung, Erfüllung, Interpretation, Kündigung usw. des Einzelvertrages bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.
    2. Es gilt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und der kollisionsrechtlichen Normen.
    3. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von KEYSTONE-SDA.

9.8    Die vorliegenden AGB ersetzen alle bisherigen AGB-Ausgaben von KEYSTONE-SDA, KEYSTONE und SDA.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ausgabe Juli 2019

  1. Allgemeines
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der KEYSTONE-SDA-ATS AG (KEYSTONE-SDA) sowie für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der KEYSTONE-SDA und ihren Kunden / Abonnenten / Bestellern (nachfolgend „Vertragspartner“). Die AGB gelten insbesondere für sämtliche Daten, Texte, Bilder, Grafiken, numerische Elemente, Audios oder Videos (nachfolgend „Sämtliche Inhalte“), die KEYSTONE-SDA oder kooperierende Drittlieferanten von KEYSTONE-SDA (nachfolgend „KEYSTONE-SDA-Inhalte“), den Vertragspartnern elektronisch oder physisch liefern, anbieten, verkaufen oder zur Verfügung stellen (inkl. Datenbanken und Downloads). Diese AGB gelten zudem für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen in den Einzelverträgen gehen den AGB vor. Die AGB der KEYSTONE-SDA gehen anderen AGB von Vertragspartnern in jedem Fall vor.
    2. KEYSTONE-SDA und ihre jeweils kooperierenden Vertragspartner sind berechtigt, Änderungen in Form, Inhalt und Auswahl sowie die Zeitintervalle für die Bereitstellung der KEYSTONE-SDA-Inhalte jederzeit anzubringen, ohne den Vertragspartner darüber im Voraus zu benachrichtigen.

  1. Nutzung und Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte
    1. Die zulässige Nutzung und Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte werden im Einzelvertrag mit dem Vertragspartner oder, falls nicht vorhanden, in den Auftrags-, Liefer- und Downloadbestätigungen von KEYSTONE-SDA zu den darin vereinbarten Preisen festgelegt. Jede andere oder darüber hinausgehende Nutzung und Verwendung ist unzulässig, es sei denn, sie ist vorgängig ausdrücklich und schriftlich mit KEYSTONE-SDA vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Nutzung, Verwendung, Weitergabe, Publikation oder den Verkauf von Inhalten, die vollständig oder teilweise aus KEYSTONE-SDA-Inhalten bestehen.
    2. Das Nutzungsrecht an KEYSTONE-SDA-Inhalten umfasst u.a. die gemäss Einzelvertrag oder Auftrags-, Liefer- oder Downloadbestätigung vereinbarte Publikation in den Print-, Radio-, TV- und / oder Online-Medien (Desktop, Mobile Sites, Apps, Social Media etc.). Das Nutzungsrecht ist in jedem Fall beschränkt auf die journalistische oder sonstige vertragsgemässe Nutzung. Keinesfalls gestattet sind kommerzielle Verwertungen darüber hinaus.
    3. Die Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten auf Medienträgern (Bildschirmen, Plakaten, Screens etc.), die an öffentlich zugänglichen Orten oder in Fahrzeugen installiert werden, ist nur gestattet, wenn der Vertragspartner mit KEYSTONE-SDA eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat.
    4. Generell ist die Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten nur zulässig, wenn
  1. für die jeweilige Publikation die Reichweite ausgewiesen wird oder ausnahmsweise eine andere Bemessungsgrundlage definiert worden ist (siehe Ziff. 7), und
  2. der Vertragspartner zudem an KEYSTONE-SDA dafür Abgeltungen gemäss Tarif bezahlt, siehe Ziff. 7.2).
    1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Publikationen (Medientitel, Domains, Apps, Radio- / Fernsehsender etc.), für die er KEYSTONE-SDA-Inhalte verwendet, von sich aus der KEYSTONE-SDA zu melden mittels Zusendung eines Belegexemplars (Print, PDF, Link) mit Angaben zur Reichweite. Unterbleibt eine solche Meldung bzw. Zusendung, ist KEYSTONE-SDA berechtigt, ihre Bemühungen für die Einholung der fehlenden Informationen und Unterlagen nach Aufwand (CHF 50.00/h) separat in Rechnung zu stellen.
    2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede Nutzung, die über die vertraglich vereinbarte Verwendung hinausgeht, von sich aus der KEYSTONE-SDA zu melden. KEYSTONE-SDA behält sich vor, für unzulässige Verwendungen von KEYSTONE-SDA-Inhalten eine separate Regelung und ein zusätzliches Entgelt zu verlangen, die Verwendung sofort zu untersagen und allenfalls zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten - sofern nichts anderes geregelt ist, insbesondere nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive..
    3. Der Vertragspartner darf die KEYSTONE-SDA-Inhalte gemäss den in den Einzelverträgen festgelegten Nutzungsbedingungen speichern und intern nutzen. Nicht zur Publikation verwendete KEYSTONE-SDA-Inhalte dürfen maximal 72 Stunden gespeichert werden. Ist eine darüber hinaus gehende Speicherung / Archivierung schriftlich gestattet, sind die KEYSTONE-SDA-Inhalte mit Ende der vereinbarten Frist, oder wo ein solche fehlt, spätestens mit Vertragsende nachweislich zu löschen. KEYSTONE-SDA ist auf Ersuchen ohne Verzug Zugang zu sämtlichen aufbewahrten KEYSTONE-SDA-Inhalten zu gewähren.
    4. Die Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch wirtschaftlich, juristisch oder auf eine andere Weise mit dem Vertragspartner verbundene Dritte ist dem Vertragspartner ohne schriftliche Zustimmung von KEYSTONE-SDA nicht gestattet.
    5. Die Weitergabe, Wiederverwendung, Weiterverkauf, Vervielfältigung, Wiederveröffentlichung, Archivierung oder elektronische Speicherung von KEYSTONE-SDA-Inhalten, auch bearbeitete, sowie verlinkte Texte, Bilder, Videos oder Grafiken, sind nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    6. Die gesteigerte Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte infolge einer Übernahme, Fusion oder Beteiligung ist dem Vertragspartner nur gestattet, wenn er KEYSTONE-SDA den höheren Preis gemäss dannzumal geltender Tarifkalkulation bezahlt.
    7. Bei missbräuchlicher Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten, insbesondere bei sinnenstellender, diskriminierender oder sonstiger vertragswidriger Verwendung, behält sich die KEYSTONE-SDA die unverzügliche Einstellung ihrer Leistungen und sämtliche zivil- und strafrechtlichen Massnahmen vor, namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz oder Gewinnherausgabe. Zusätzlich kann KEYSTONE-SDA von einem ausserordentlichen sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch machen ohne jeglichen Entschädigungsanspruch des Vertragspartners. Unabhängig davon wird der Vertragspartner KEYSTONE-SDA bei Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte vollständig schad- und klaglos halten.

  1. Bearbeitung von KEYSTONE-SDA-Inhalten
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei jeder Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten mit Ausnahme der explizit bezeichneten Royalty Free-Bilder, die KEYSTONE-SDA bzw. sofern bezeichnet die Kooperationspartnerin als Quelle zu erwähnen. Diese Urheberhinweispflicht besteht, sofern nichts anderes festgehalten wird, unabhängig davon, ob KEYSTONE-SDA selber oder eine ihrer Kooperationspartner als Zulieferer Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist. Bei fehlendem Urheberhinweis ist KEYSTONE-SDA berechtigt, dem Vertragspartner einen Zuschlag von 100% der vereinbarten Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Davon ungeachtet können weitere Zivil- und Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden.
    2. Die Quelle muss jeweils gemäss der im Inhalt bzw. im Begleittext oder den Metadaten aufgeführten Angabe bezeichnet werden. Soweit dort keine Angabe vorhanden ist, lautet die Quellenangabe bei Text-Inhalten „sda“, bei Bildern    „Foto: KEYSTONE“ (ggf. Lieferant / ggf. Agentur / ggf. Fotograf). Bei Videos ist der Vermerk „produced by KEYSTONE-SDA“ zu Beginn oder am Schluss einzublenden.  „
    3. Falls die KEYSTONE-SDA publizierte Inhalte berichtigt oder zurückruft, muss dies vom Vertragspartner ebenfalls unverzüglich umgesetzt werden.
    4. KEYSTONE-SDA-Inhalte mit dem Vermerk „Berichtigung ‚rectify‘ / Rückruf ‚delete‘“ muss der Vertragspartner in seinen Online-Angeboten (Desktop, Mobile Sites, Apps etc.) unverzüglich ersetzen. Aktualisierungen mit dem Vermerk „update“ können, müssen aber nicht, ersetzt werden. Gleiches gilt für die Print-, Radio- und TV-Angebote, sofern die Inhalte nicht bereits gedruckt oder gesendet wurden.
    5. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Texte von KEYSTONE-SDA technisch oder redaktionell weiterzubearbeiten unter Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht. In keinem Fall darf durch die Bearbeitung durch den Vertragspartner der Textinhalt des KEYSTONE-SDA-Materials verfälscht werden. Durch die Bearbeitung entstehen keine eigenen Rechte des Vertragspartners an den KEYSTONE-SDA-Texten.
    6. Die KEYSTONE-SDA-Texte des Basisdienstes und der Regio News müssen vor der Publikation in allen digitalen Angeboten des Vertragspartners zwingend redaktionell bearbeitet werden (signifikante Änderung des Wortlautes, Kürzung, Ergänzung mit Zusatzinformationen).
    7. Die Bearbeitung von Bildern, Grafiken und Videos ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung, inhaltliche Veränderung oder Ähnliches nur mit ausdrücklicher und vorgängiger schriftlicher Genehmigung von KEYSTONE-SDA erlaubt. Sinnentstellende und diskriminierende Verwendungen sowie inhaltliche Umgestaltungen und Verfremdungen (u.a. Fotomontage, sinnstörende Freistellungen etc.) von Bild-, Grafik- und Videomaterial sind verboten.

  1. Individuelle Leistungserbringungen, digitale Datenbank und Royalty Free-Inhalte

Individuelle Leistungserbringungen

    1. Bei Recherchen, Abklärungen oder anderen individuellen Leistungserbringungen durch KEYSTONE-SDA, welche diese im Auftrag des Vertragspartners ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellter Texte, Bilder, Grafiken oder Videos. In jedem Fall wird dem Vertragspartner für eine individuelle Leistungserbringung ein Mindestbetrag von CHF 70.00 berechnet. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Vertragspartner weder Nutzungs- noch irgendwelche sonstige Rechte. Eine Verrechnung der Bearbeitungsgebühr mit den Nutzungsgebühren ist nicht zulässig.
    2. Für jeden Zugriff und Bezug von KEYSTONE-SDA-Inhalten auf der digitalen Datenbank von KEYSTONE-SDA werden die entsprechenden Zugriffsgebühren und / oder Downloadkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Als Zugriff und Bezug gilt insbesondere jede Abfrage, Aufruf, Anzeige, Download oder Drag and Drop von Bildern (inkl. Royalty Free-Inhalten), Texten, Grafiken oder Videos auf der digitalen Datenbank von KEYSTONE-SDA.
    3. Sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht anders vereinbart, berechtigt der Bezug von KEYSTONE-SDA-Inhalten von der digitalen Datenbank nicht deren Nutzung. Jede Nutzung eines solchen KEYSTONE-SDA-Inhaltes, insbesondere die Bearbeitung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen vorgängigen schriftlichen Zustimmung von KEYSTONE-SDA und wird zusätzlich separat verrechnet.
    4. KEYSTONE-SDA übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Logins (Username und Passwort) zur digitalen Datenbank. KEYSTONE-SDA ist in jedem Fall berechtigt, die unter Verwendung des Vertragspartner-Logins abgerufenen Dienstleistungen dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
    5. KEYSTONE-SDA bietet in der digitalen Datenbank lizenzfreie Bilder, Grafiken und Videos (hiervor und nachfolgend „Royalty Free-Inhalte“) an, welche explizit mit „Royalty Free“ oder „RF“ bezeichnet sind. Für diese gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei den übrigen KEYSTONE-SDA-Inhalten. Für den Bezug von Royalty Free-Inhalten muss der Vertragspartner bei KEYSTONE-SDA über die digitale Datenbank mit einem Member-Login registriert sein. Der Vertragspartner kann diese Royalty Free-Inhalte gegen entsprechende finanzielle Entschädigung gemäss Bestimmungen dieser AGB von der digitalen Datenbank beziehen.
    6. Als Bezug von Royalty Free-Inhalten gelten alle Bilder, Grafiken und Videos mit der Bezeichnung „RF“ / „Royalty Free“, welche KEYSTONE-SDA den Vertragspartnern elektronisch oder physisch zur Verfügung stellt (inkl. Datenbanken, Drag and Drop, Downloads). Mit dem Bezug von Royalty Free-Inhalten werden einmalige Lizenzgebühren für die Nutzungsrechte fällig, welche durch den Vertragspartner an KEYSTONE-SDA zu bezahlen sind. Mit dem Erwerb des einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechts ist der Vertragspartner berechtigt, die bezogenen Royalty Free-Inhalte beliebig oft für eigene Zwecke zu verwenden. Der Vertragspartner darf diese Inhalte sowohl für eigene Projekte wie auch für Projekte seiner Kunden einsetzen.
    7. Als Verwendung für eigene Zwecke gilt insbesondere der Einsatz der Royalty Free-Inhalte für werbliche und redaktionelle Zwecke bzw. für Websites, Broschüren, allg. Werbematerial, Unternehmensunterlagen, Kommunikationsinstrumente, Zeitungen und Zeitschriften. Nicht als Verwendung für eigene Zwecke gilt in jedem Fall die Weiterveräusserung von Royalty Free-Inhalten an Dritte. Zudem ist die Verbreitung / Publikation von hoch aufgelösten Royalty Free-Inhalten über das Internet nicht zulässig. Bei der Nutzung und Verwendung von Royalty Free-Inhalten ist kein Urheberhinweis anzubringen.

  1. Nutzungsrecht an KEYSTONE-SDA-Inhalten
    1. KEYSTONE-SDA bestätigt, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zu verfügen, welche zur vertragsgemässen Nutzung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch den Vertragspartner notwendig sind.
    2. Der Vertragspartner anerkennt, dass die KEYSTONE-SDA-Inhalte durch verschiedene (geistige) Eigentumsrechte, insbesondere das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, sowie das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und teilweise durch Persönlichkeitsrechte geschützt sind.
    3. Die Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte oder ähnliche Rechte an KEYSTONE-SDA-Inhalten, auch wenn diese technisch oder redaktionell verändert worden sind, bleiben ausschliesslich bei KEYSTONE-SDA oder bei ausgewiesenen Drittquellen.
    4. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, steht dem Vertragspartner nur das einfache, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare vertragsgemässe Nutzungsrecht an den KEYSTONE-SDA-Inhalten zu. Jede weitere Nutzung bedarf der Zustimmung von KEYSTONE-SDA und ist kostenpflichtig. Allfällige Sperrfristvermerke und Nutzungsbeschränkungen in Begleittexten (Caption) sind zu beachten.
    5. Verliert KEYSTONE-SDA ihre Rechte zur Nutzung der Urheberrechte eines Dritten, ist KEYSTONE-SDA berechtigt, die davon betroffenen Verträge mit ihren Vertragspartnern entsprechend anzupassen und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen. Vom Vertragspartner bereits bezahlte Abgeltungen werden pro rata temporis zurückerstattet; jede weitere Entschädigung ist aus­geschlossen.
    6. Die Publikation von KEYSTONE-SDA-Inhalten durch den Vertragspartner ist darauf beschränkt, KEYSTONE-SDA-Inhalte in der im Vertrag spezifizierten Form natürlichen Personen zum Lesen, Schauen oder Hören zugänglich zu machen.
    7. Der Vertragspartner hat alle notwendigen und zumutbaren (administrativen, vertraglichen, technischen etc.) Massnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der (Nutzungs-)Rechte an den KEYSTONE-SDA-Inhalten durch wen auch immer zu verhindern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Nutzer / Kunden nachweislich auf die hier angeführten Rechte und Pflichten hinzuweisen. Die Nutzer / Kunden des Vertragspartners KEYSTONE-SDA dürfen Inhalte ausschliesslich zu deren persönlichen Gebrauch nutzen. Erfüllt der Vertragspartner diese Informationspflichten nicht, werden dadurch entstandene Verletzungen der Rechte als Verletzung durch den Vertragspartner angesehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber den Kunden / Nutzern seiner Online-Angebote (Desktop, Mobile Sites, Apps etc.), in einem Copyright-Vermerk auf folgendes hinzuweisen: "Diese Nachrichten-Artikel, Bilder, Grafiken und Videos sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Die Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet“.
    8. Die von KEYSTONE-SDA unter Ziff. 5.1 gemachte Bestätigung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte gilt ausschliesslich für Bilder und Videos, die von KEYSTONE-SDA-Fotografen (angestellte und freie) produziert werden bzw. auf Basis von Kooperationen mit Bild-/Videoagenturen bereitgestellt werden und einen entsprechenden Quellenvermerk führen. Bilder/Videos mit dem Hinweis, dass eine Verwendung ausschliesslich im Zusammenhang mit dem angeführten Zweck erfolgen darf, sind daher von dieser Bestätigung ausgenommen. Die von KEYSTONE-SDA gewährte Zustimmung zur Nutzung von ausgewählten Bildern oder Videos umfasst nicht die Zusicherung, dass darauf abgebildete oder darin gezeigte Personen, die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken oder die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten ihre Einwilligung zur öffentlichen Wiedergabe und zu Werbezwecken erteilt haben. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst einzuhalten. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner, wobei ihn KEYSTONE-SDA im Rahmen einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliche Aufwandsvergütung unterstützen kann.

  1. Gewährleistung und Haftung
    1. KEYSTONE-SDA haftet nur für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Die KEYSTONE-SDA haftet insbesondere auch nicht für den Verlust von Informationen oder Daten, entgangenen Gewinn, Drittschäden, indirekte Schäden oder sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist ausgeschlossen für die Folgen von höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Zerstörung oder technische Störungen, wie Beeinträchtigung der Übermittlungsnetze usw.). KEYSTONE-SDA haftet in keinem Fall für ihre Hilfspersonen oder von ihr beauftragten Personen. Dies gilt bspw. für Hilfspersonen bei der Übermittlung der Dienstleistungen (z.B. fehlerhafte Übermittlung, Linienunterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Vergessen). Die Haftung von KEYSTONE-SDA ist ausgeschlossen bei Übermittlungsunterbrüchen infolge Anpassungsarbeiten an den Distributionskanälen von KEYSTONE-SDA.
    2. Es ist das ausdrückliche Ziel der KEYSTONE-SDA, die inhaltliche Richtigkeit ihrer Dienste bzw. Inhalte sicherzustellen. KEYSTONE-SDA übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für Inhalt und Mängel von KEYSTONE-SDA-Inhalten, und bietet insbesondere keine Gewähr, dass die Verwendung der KEYSTONE-SDA-Inhalte durch den Vertragspartner nicht die Rechte Dritter verletzt (wie bspw. Persönlichkeitsrechte). Hiervon ausgenommen sind die gewährleisteten urheberrechtlichen Nutzungsrechte gemäss Bestimmungen in Ziff. 5.1 und 5.8. Der Vertragspartner trägt in jedem Fall die Verantwortung für die Veröffentlichung und Verbreitung der KEYSTONE-SDA-Inhalte.
    3. KEYSTONE-SDA teilt ihren Vertragspartnern ohne Verzug mit, wenn ihr bekannt wird, dass KEYSTONE-SDA-Inhalte die Rechte Dritter verletzen (Urheberrechte, geistiges Eigentum, straf- oder zivilrechtlich relevante Persönlichkeitsverletzungen). Gleiches gilt umgekehrt für den Vertragspartner gegenüber KEYSTONE-SDA. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese KEYSTONE-SDA-Inhalte innert 12 Stunden nach Benachrichtigung bzw. Kenntnisnahme zu vernichten. Die vorgängig durch KEYSTONE-SDA genannten Punkte entbindet den Vertragspartner nicht davon, selbst ebenfalls seine journalistische Sorgfalt einzuhalten.
    4. KEYSTONE-SDA hält fest, dass von ihr weiterverbreitete Inhalte von Partneragenturen in der Regel nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Bei entsprechenden Fehlern haftet KEYSTONE-SDA nur, wenn sie trotz Benachrichtigung durch die Partneragentur den Vertragspartner nicht informiert.

 

  1. Tarife
    1. Die Abgeltungen für die KEYSTONE-SDA-Inhalte richten sich nach den vertraglich vereinbarten Tarifen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist jegliche Nutzung und Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten für den Vertragspartner kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung von KEYSTONE-SDA-Inhalten als Vorlage für Texte, Artikel, Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien sowie für Layout- und Präsentationszwecke.
    2. Bei Verträgen, bei denen die Tarife auf der Messung der Reichweite beruhen, werden die Abgeltungen laufend oder periodisch der ausgewiesenen Reichweite angepasst. Folgende Messeinheiten werden angewendet:
  • für Printtitel die Erhebung der beglaubigten Auflage der WEMF AG,
  • für Online-Angebote (digitale Ausgaben von Printtiteln, Websites Desktop, Mobile Sites, Apps etc.) die Unique Clients (UC) gemäss NET-Metrix-Audit der NET-Metrix AG
  • für Radios die Hörerzahlen der Mediapulse AG
  • für TV-Stationen die Zuschauerzahlen der Mediapulse AG
  • ausnahmsweise und mit dem ausdrücklichen Einverständnis der KEYSTONE-SDA eine andere anerkannte Messeinheit oder Bemessungsgrundlage.
    1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, richten sich die Preise für Erwerb, Lieferung, Bezug und jegliche Nutzung von Bild-Inhalten (inkl. Royalty Free-Inhalten) nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive. In diesen Fällen richtet sich der Preis insbesondere nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung des KEYSTONE-SDA-Inhaltes, der Auflage und Streuung des Mediums sowie der Art des Mediums. Die Berechnung des definitiven Preises erfolgt erst mit Zusendung des Belegexemplars; vorangehende Kostenvoranschläge haben in jedem Fall nur einen unverbindlichen Richtpreischarakter. Dies gilt auch für KEYSTONE-SDA-Inhalte, die im Feld „Special Instructions“ mit dem Vermerk „Special Fees“ bezeichnet sind.
    2. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die Tarife und die Bemessungsgrundlagen jederzeit anzupassen. KEYSTONE-SDA teilt die Anpassungen gemäss Ziff. 7.5 dem Vertragspartner mit.
    3. Bei Verträgen, die für die Dauer von einem Jahr oder weniger abgeschlossen werden, gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses aktuell gültigen Tarife von KEYSTONE-SDA. Für Verträge, die für eine Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden, werden die Abgeltungen jeweils mit dem Inkrafttreten der neuen Tarife von KEYSTONE-SDA auf den 1. Januar des neuen Kalenderjahres angepasst. Neue Tarife von KEYSTONE-SDA werden dem Vertragspartner bis spätestens zum vorangehenden 30. September per eingeschriebener Post mitgeteilt.
    4. Preiserhöhungen, die durch kooperierende Drittlieferanten vorgenommen werden, wird die KEYSTONE-SDA dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Die neuen Preise gelten vom Tag ihres Inkrafttretens an.
    5. KEYSTONE-SDA stellt ihre Leistungen dem Vertragspartner in der Regel jeweils im Voraus auf Beginn eines Monats in Rechnung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise exklusive Mehrwertsteuer. Der Vertragspartner darf nicht Forderungen der KEYSTONE-SDA mit eigenen Forderungen verrechnen.
    6. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, dem Vertragspartner ausserordentliche Aufwände wie die Erstellung von Rechnungen für nicht  oder unvollständig ausgefüllte Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadressen, Mahnungen infolge Nichtbezahlung, welche durch den Vertragspartner verschuldet sind, in Rechnung zu stellen. Für solche administrative Arbeiten gilt ein Stundenansatz von CHF 50.00.
    7. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die Bonität des Vertragspartners bei darauf spezialisierten Datenanbietern abzufragen. KEYSTONE-SDA ist jederzeit berechtigt, für ihre Leistungen Vorauskasse zu verlangen und ihre Leistung erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Einzelvertrag festgelegt. Andernfalls gilt der Leistungsbeginn durch die KEYSTONE-SDA oder die erstmalige Nutzung von KEYSTONE-SDA-Inhalten durch den Vertragspartner als Vertragsbeginn und der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2. Die Kündigung des Vertrages muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer per eingeschriebener Post erfolgen. Wird der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, gilt er jeweils als um ein Jahr verlängert.
    3. Hängt eine der vertraglich vereinbarten Leistungen von Verträgen ab, die KEYSTONE-SDA mit Dritten abgeschlossen hat, und werden diese ganz oder teilweise gekündigt, so ist KEYSTONE-SDA durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, den entsprechenden Vertragsteil unverzüglich zu kündigen bzw. die Leistung für diesen Teil einzustellen. In diesem Fall ist die KEYSTONE-SDA nur verpflichtet, dem Vertragspartner den anteilsmässigen Teil des schon bezahlten Entgelts zurückzuerstatten, der auf diesen aufgelösten Teil entfällt, wenn der Vertragspartner für den bezahlten Teil keine Gegenleistung erhalten hat. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche gegen KEYSTONE-SDA sind ausgeschlossen.
    1. Bei Tariferhöhungen, die die aufgelaufene Teuerung seit der letzten Tariferhöhung übersteigen, hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der neuen Tarife auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Tarife als akzeptiert. Abgeltungserhöhungen aufgrund höherer Nutzerzahlen gelten nicht als Tariferhöhung.
    1. KEYSTONE-SDA behält sich vor, bei Verstössen gegen vertragliche Bestimmungen oder der vorliegenden AGB sowie bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der in Rechnung gestellten Abgeltungen ihre Dienstleistungen gegenüber dem Vertragspartner ohne Vorankündigung unverzüglich einzustellen.
    2. Hat der Vertragspartner wegen der Aufgabe seiner Tätigkeit keine Verwendung mehr für die Dienstleistungen von KEYSTONE-SDA, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats zu kündigen. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht kann nicht beansprucht werden im Falle von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen, Übernahmen oder sonstigen Mutationen, bei denen der Vertragspartner in einer eigenen juristischen Persönlichkeit weiterbesteht oder übernommen wird. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, bleiben die Abgeltungen bis zum Ende der Vertragsdauer geschuldet.

8.7    Hardware und Zubehör, die im Zuge der Vertragserfüllung seitens von KEYSTONE-SDA zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum von KEYSTONE-SDA und sind nach Beendigung des Vertrages auf Kosten des Vertragspartners (Abbau, Transport) in funktionsfähigem Zustand an die KEYSTONE-SDA zu übergeben bzw. werden Datenleitungen bei Vertragsende abgeschaltet.

    1. Software von KEYSTONE-SDA ist bei Beendigung des Vertrages nicht mehr zu verwenden und aus sämtlichen Systemen des Vertragspartners zu entfernen. Ebenso sind sämtliche bereitgestellten Inhalte von KEYSTONE-SDA mit Vertragsende binnen einer Frist von einem Monat nach Vertragsende aus dem vertragsgegenständlichen Medium, wie auch von internen Systemen, nachweislich und unwiderruflich zu entfernen. Sie darf in keiner Weise, auch nicht mehr über Suchmaschinen, auffindbar sein.

9.      Weitere Bestimmungen

    1. KEYSTONE-SDA ist berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen AGB nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der KEYSTONE-SDA in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der Vertragspartner darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch ein Begleitschreiben bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der Vertragspartner mit den neuen AGB und den darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlich nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen AGB vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die wesentlichen Änderungen einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, hat er sinngemäss das Recht, den ganzen Vertrag zu kündigen.
    2. Änderungen und / oder Ergänzungen von Bestimmungen des Einzelvertrages bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form.

9.3    Erweisen sich Teile oder einzelne Artikel des Einzelvertrages als ungültig oder nichtig, bleibt der Rest des Vertrages in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die am besten den gemeinsamen Interessen der Parteien entspricht.

9.4    Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass die KEYSTONE-SDA Verkehrsdaten für Rechnungszwecke bis zum Ablauf jener Frist speichert, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann. Für die Verrechnung ist KEYSTONE-SDA auch berechtigt, die dafür notwendigen Daten an Dritte zu übermitteln, deren Leistungen der Vertragspartner bezieht. Die KEYSTONE-SDA ist berechtigt, personenbezogene Daten in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom Vertragszweck gedeckt ist. Stammdaten des Vertragspartners können zum Zweck der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und für betriebsinterne Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert werden. Im Übrigen wird auf die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von KEYSTONE—SDA (https://www.keystone-sda.ch/datenschutz) verwiesen.

    1. Im Falle von Streitigkeiten über Anwendung, Nichtanwendung, Erfüllung, Interpretation, Kündigung usw. des Einzelvertrages bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.
    2. Es gilt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und der kollisionsrechtlichen Normen.
    3. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von KEYSTONE-SDA.

9.8    Die vorliegenden AGB ersetzen alle bisherigen AGB-Ausgaben von KEYSTONE-SDA, KEYSTONE und SDA.