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Erhöhung des Frühpensionierungsalters
Der Bundesraat will ältere Erwerbstätige länger im Arbeitsprozess behalten, ohne das Rentenalter zu erhöhen. Deshalb soll der Bezug von Leistungen aus der Pensionskasse und der 3. Säule künftig erst ab 63 möglich sein - analog zur AHV. Auch eine Zweiklassengesellschaft bei der Frühpensionierung möchte der Bundesrat verhindern, weshalb die höhere Hürde für alle gelten soll. Sowohl Leistungen aus obligatorisch angesparten Geldern wie auch aus überobligatorischem Kapital sollen erst ab 63 bezogen werden dürfen. (cgr)
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