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Herbstsession 2021: Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dem inländischen Fach- kräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies soll durch die stärkere Berücksichtigung der Kosten für die Kin- derbetreuung im Steuerrecht erreicht werden. Eltern sollen bei der direkten Bun- dessteuer die Kosten für die Drittbetreuung ihrer Kinder bis maximal 25 000 Fran- ken pro Kind vom Einkommen abziehen können. (admin.ch)
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