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GFZ Kindertagesstätte
Mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung 2 formuliert der Bund klar, dass Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und private schulergänzende Tagesstrukturen grundsätzlich offen bleiben sollen. Sie dürfen nur dann geschlossen werden, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorsehen. Damit die Kinderbetreuung auch in Zeiten des Coronavirus gewährleistet werden kann, passt auch das Kita-Personal sein Verhalten an. Beispielsweise werden Plakate vom BAG mit Verhaltensregeln aufgehängt, Türgriffe, Handläufe und Fenstergriffe werden regelmässig desinfiziert. Die Eltern waschen beim Kommen und Gehen die Hände mit den Kindern. Eine weitere Massnahme ist die Reduktion auf kleinere Gruppen. Auch wenn sich die Kinder nahe kommen, bleibt so mehr Raum. Laut Markus Guhn, Vorstandsmitglied des Verbands Kinderbetreuung Schweiz, herrscht in vielen Kitas derzeit eine «gespenstische Lage». Dort seien zwar viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend, aber kaum zu betreuende Kinder. «Viele Eltern behalten ihre Kinder jetzt zuhause, sodass die Kitas zurzeit ungefähr nur zur Hälfte belegt sind. (srf)
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